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Dreht Euch nicht um, der Tönjes geht um! Teil IV

Geldscheine über die eine schwarze rohölartige Flüssigkeit läuft. Titel Dreckigster Sumpf.
Das nächste Buch?

Guten Morgen und schön, daß Ihr der Fortsetzungsgeschichte weiter folgen wollt.

Aktuell lese ich zwar keinen Krimi, aber es liest sich inzwischen wie einer. Die kommentierte Fassung des Bau-Gesetzbuch (BauGB) eröffnet mir gerade eine völlig neue Perspektive auf bestimmte Vorgänge. Und der Verlag hatte mit der Beschreibung, in verständlicher Sprache gehalten und damit auch für Laien leicht nachzuvollziehen, nicht zu viel versprochen.

Als Investorengruppe und auch als Verwaltung würde ich mir langsam Gedanken machen.

Tatsächlich, und hier muß ich nun schon wieder einen kleinen Exkurs machen, hat alles mit dem Öffentlichkeitsprinzip von Sitzungen begonnen. Beschrieben in § 64 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG). Einige von Euch wissen vielleicht, daß ich mich schon seit beginn meiner Ratszugehörigkeit darum bemühe, die Ratssitzungen ins Internet zu bekommen. Leider hat die Ratsmehrheit, also die GroKo+, wie ich die kleine, heimlich ausgelebte Liebelei zwischen €DU, $PD und dem Steigbügelhalter, die kleine WBV (neuerdings ja mit neuen Sponsorentrikots unterwegs) gerne bezeichne, alles dafür getan, es zu verhindern.

Ins selbe Horn geblasen

Selbstverständlich habe ich auch für das NKomVG inzwischen eine über 2800 Seiten umfassende kommentierte Fassung und da steht so einiges drin, was in den öffentlichen Teil einer Sitzung gehört. Nur leider scheint dies keinen weiter zu interessieren. Das könnte jetzt allerdings einigen auf die Füße fallen. Denn Beschlüsse die in nichtöffentlicher Sitzung gefaßt wurden, obwohl sie in öffentlicher Sitzung hätten beraten werden müssen, sind ggf. rechtswidrig und damit nichtig!

Das in Wilhelmshaven gelebte Verfahren, gerade auch Grundstücksgeschäfte der Stadt in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln, beschäftigt übrigens gerade die Kommunalaufsicht, weil ich als alte Petze das dem „Oberlehrer“ gemeldet habe. So beschreibt es zumindest Herr Dr. Schulte von der Spaßpartei FDP, wenn ich mal wieder die Kommunalaufsicht einschalte.

Kommen wir aber zum Schlachthofgelände zurück. Ursprünglich ja im Besitz der Wilhelmshavener Stadtwerke GmbH, eine Tochter der Stadt, die dieses Gelände 2015 an einen Investor veräußert hat. Das Grundstück liegt übrigens in einem Sanierungsgebiet. Und wenn ich das jetzt richtig gelesen und verstanden habe, entsteht dadurch ein Vorkaufsrecht für die Stadt. Okay, ist jetzt etwas wirr, aber egal wer etwas im Sanierungsgebiet verkauft, die Stadt hat da wohl ein Vorkaufsrecht. Wie gesagt im Baurecht bin ich noch dumm wie Brot, aber es ändert sich gerade.

Vorkaufsrecht

Und wer entscheidet jetzt über die Ausübung des Vorkaufsrechts? Natürlich die Stadt, allerdings darf dies nur bis zu einer gewissen Wertgrenze die Verwaltung machen. Die liegt bei 50.000 €. Ab da muß dann der Rat entscheiden. Wer jetzt aber als Bürger mal im Ratsinformationssystem (RIS) das Schlagwort „Vorkaufsrecht“ oder ähnliches sucht (Eingrenzung bis 2001), wird nur 2 Vorlagen finden in denen es um Grundstücke geht. Alles noch unter OB Menzel. 4 Vorlagen beschreiben besondere Vorkaufsrechtsatzungen.

Hurra, ich bin ja Ratsmitglied und habe damit das Privileg, auch die nichtöffentlichen Sachen einzusehen. Tatsächlich gibt es einige Ergebnisse mehr! Der Schlachthof ist übrigens nicht dabei!

Fun Fact I

Aus dem Kommentar zu § 64 NKomVG

„Die Beratung und Entscheidung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts der Kommune als Unterfall eines Grundstücksankaufs hat sich grundsätzlich in der Öffentlichkeit zu vollziehen;…“

Wie jetzt, da wurde was in nichtöffentlicher Sitzung beraten und beschlossen bzw. es wurde möglicherweise am Rat vorbei gehandelt?

Beispiel:

Vorlage 253/2016 Beschlußvorlage an den Betriebsausschuß GGS

TOP: Helmholtzstraße – Ausübung eines Vorkaufrechts NICHTÖFFENTLICH! …dem Kauf eines Grundstücks von 18.071 m² zum Preis von 50.000,-€ wird zugestimmt.

Upps, jetzt habe ich aus einer nichtöffentlichen Sitzung berichtet! Werde ich mir jetzt Sorgen machen? Nein!

FunFact II:

Aus dem Kommentar zu § 64 NKomVG

„Keine Pflicht zur Verschwiegenheit über die in der nichtöffentlichen Sitzung bekannt gewordenen Tatsachen besteht ferner dann, wenn die Vertretung zu Unrecht in die nichtöffentlicheSitzung übergegangen ist, etwa weil eine den Übergang in die nichtöffentliche Sitzung rechtfertigende Situation nicht vorgelegen hat…“

Wieso ist diese Vorlage eigentlich nicht auch im Rat behandelt worden?

Pardon, für diesen weiten Exkurs, eigentlich wollte ich doch weiter über die Ausschußsitzung berichten. Letztendlich wird uns das Schlachthofgelände wohl noch weiter beschäftigen, zumal ich im Zusammenhang mit der Verfahrensweise der Verwaltung auf den schönen Satz „ist rechtlich äußerst bedenklich.“ gestoßen bin. #Zwinkergesicht

Schade, die positiven Aspekte der Sitzung kommen hier zu kurz, denn interessant war noch das Projekt der „Tiny Houses in Siebethburg“ vom Rüstringer Bauverein.

Heute wollte ich aber den Abschluß schaffen, denn ein Tagesordnungspunkt hatte es noch in sich. Sachstand 2. Bauabschnitt „Straße am Handelshafen“. Da sind wird ja schon wieder im Sanierungsgebiet in unmittelbarer Nähe zum Schlachthof.

Merkwürdige Ausschreibung

Dieser TOP wurde auf Veranlassung von Herrn Möhle (€DU) aufgenommen. Herr Dr. Hofbauer, seines Zeichens stellvertretender Fachbereichsleiter Stadtplanung und -erneuerung führt ein und verliest die Beschlußvorlage 54/2020 und die sich daraus ergebenen Handlungen des Fachbereichs. Herr Möhle erhält sichtlich erregt das Wort. Ihm wurde nämlich bekannt gemacht, daß es dort eine Ausschreibung gab, die es eigentlich nicht hätte geben dürfen. Leider verhaspelt sich der gute Mann in seiner Aufregung etwas.

Tja, da haben Herr Möhle und ich wohl den gleichen Zuträger. Denn auch ich habe von dieser Ausschreibung erfahren und darf hier mit weniger Aufregung vortragen. Und nun wird es für die Herren der Verwaltung eng! Zuerst haue ich den Herren das Protokoll der Sitzung vom 27.05.2020 um die Ohren! Seite 17 und frage, ob ihnen nicht bekannt ist, daß der Rat die Beschlußvorlage geändert hat?

Ach, der Artikel ist ja schon wieder viel zu lang. Ich schreibe besser morgen weiter. Ich sollte mich ja noch auf die Ratssitzung am Mittwoch vorbereiten.

In der Hoffnung morgen noch den letzten Teil der Story schreiben zu können, wünsche ich Euch einen schönen Samstag.PS: Ihr könnt dies gerne auch auf Euren Seiten teilen, ist ja bald Kommunalwahl.

#Zwinkergesicht #bleibtdran #whv #Wilhelmshaven #DiePARTEIWHV #DiePARTEI #Kommunalwahl2021 #tönjeschesimaginarium #Politik #Kultur

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