Satzung des Kreisverbandes Wilhelmshaven 

»Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative« – Kreisverband Wilhelmshaven 

– Die PARTEI  – 

neue Version der Satzung

Vom 02. Dezember 2018  

§ 1 – Zweck und Name 

(1) Die PARTEI ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes (PartG). Sie vereinigt Mitglieder ohne Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates, einer modernen föderalen Ordnung geprägt vom Geiste sozialer Gerechtigkeit mitwirken wollen. Totalitäre, diktatorische, sexistische und faschistische Bestrebungen jeder Art lehnt Die PARTEI entschieden ab. 
(2) Die Bundespartei führt den Namen „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative“ und die Kurzbezeichnung „Die PARTEI“. Das Wort „PARTEI“ steht dabei als Akronym für den Namen der Partei. 
(3) Der Kreisverband Wilhelmshaven führt den Namen „Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative – Kreisverband Wilhelmshaven“ und die Kurzbezeichnung „Die PARTEI KV Wilhelmshaven“.  
(4) Der Sitz des Kreisverbandes ist die Stadt Wilhelmshaven.
(5) Die Tätigkeit des Kreisverbandes erstreckt sich auf das Stadtgebiet Wilhelmshaven. 

§ 2 – Mitgliedschaft 

Die Mitgliedschaft in der Partei richtet sich nach der Satzung des Bundesverbandes. 

§ 3 – Verstöße gegen die Satzung  

Verstöße werden an den Landesverband gemeldet, welcher gemäß seiner Satzung Maßnahmen ergreift. 

§ 5 – Organe 

Organe ist der Kreisvorstand 
Dem Kreisvorstand gehören mindestens 3 Mitglieder an: 
1. Ein Vorsitzender, 
2. ein stellvertretender Vorsitzender, 
3. ein Schatzmeister 
weitere Ämter können Belegt werden: 
4. ein Generalsekretär, 
5. ein politischer Geschäftsführer, 
6. sowie weitere Mitglieder. 
(4) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung in geheimer Wahl für die Dauer von zwei Jahren gewählt. 
(6) Auf Antrag eines Fünftels der Parteimitglieder in Wilhelmshaven kann der Vorstand des Kreisverbandes zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. 

§ 6 – Mitgliederversammlung 

Die Mitgliederversammlung findet spätestens alle zwei Jahre durch ordnungsgemäße Ladung statt 
Stimmberechtigt sind alle Parteimitglieder mit dauerhaftem Wohnsitz in Wilhelmshaven. 
Gäste können durch Beschluss zugelassen werden, besitzen jedoch kein Stimmrecht. 

§ 7 – Bewerberaufstellung für Wahlen zu Volksvertretungen 

Für die Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze, der Wahlordnungen, der Bundessatzung und der Landessatzung. 
Kreisbewerber sollen ihren Hauptwohnsitz im entsprechenden Wahlkreis haben. 

§ 9 – Parteiämter und Erstattungen 

Die nicht beruflich ausgeübten Funktionen und Tätigkeiten im Kreisverband sind Ehrenämter. Eine Vergütung für ehrenamtliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.