Geschichten aus dem Rathaus Politische Themen
Veröffentlicht am 30. Juni 2021 von Andreas TönjesSchön, daß Ihr wieder da seid!
In den letzten zwei Wochen war ich ziemlich beschäftigt und konnte nicht ganz so viel zu den Vorgängen rund ums Rathaus schreiben. Dabei gäbe es jeden Tag etwas zu berichten. Man darf nicht vergessen, als Ratsmitglied macht man das Ganze ehrenamtlich. Meiner Auffassung nach sollte man mal darüber nachdenken, dies zu ändern. Wieso, werden sich einige Mitmenschen bei den Leistungen der hiesigen Akteure zu recht fragen. Und ich würde antworten, weil es die Kommunen verdient haben, daß sich jedes Ratsmitglied intensiver mit den aktuellen Themen der Gemeinde befaßt und seine Kontrollfunktion gegenüber der Verwaltung besser wahrnehmen könnte.
Auf biegen und brechen
Ich möchte betonen, daß ich ein unseriöser Vertreter einer obskuren, kleinen Splitterpartei bin und ich lege sehr viel Wert auf diese Feststellung! Wenn ich von anderen Ratsmitgliedern immer höre und sehe, wie sie sich äußern und gebärden und mir dann die Ergebnisse ihrer Politik ansehe, will ich nur eines, nicht mit denen in einen Topf geworfen werden.
Sie mögen mich für einen skurrilen Außenseiter halten, vielleicht einen Spaßvogel, für völlig daneben, aber dies stört mich nicht im Geringsten. Zumindest muß ich mich nicht verbiegen (lassen). Meine Aufgabe sehe ich darin, für die Wählenden die Stimme zu erheben und für sie gegen Lobbyisten zu bestehen, weil sie selber keine Lobby haben. Damit sichere ich auch deren Interessen und sorge für die notwendige Vielfalt im politischen Alltag.
Damit kommt die Mehrheit der Ratsmitglieder wohl nicht so klar und könnte gewillt sein, einfach mal die Regeln zu brechen oder so hinzubiegen, daß es wieder für sie paßt. Im Biegen oder Brechen kennen sich ja einige aus und wer gewillt sein könnte, ist wohl nicht mehr weit weg von Willkür! #Zwinkergesicht
Erfahrungssache
Wer zukünftig im Rat sitzen wird, weiß ich zwar auch nicht, aber empfehle nach der Wahl den Gewählten sich intensiv in das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) einzulesen. Es empfiehlt sich eine kommentierte Fassung zu erwerben, denn auf die Auslegung der „erfahrenen“ Ratsmitglieder und der Verwaltung kann man sich nach meiner Einschätzung leider allzuoft nicht verlassen!
Einer der sich auskennt, mit dem ich aber politisch oft nicht auf einer Linie bin, ist der Herr Dr. v. Teichmann von der Spaßpartei FDP. Auf diesen Erfahrungsschatz wird der zukünftige Rat leider verzichten müssen, denn er tritt nicht mehr an. Aber es gibt ja weitere Ratsmitglieder, die möglicherweise mit ihrer „Erfahrung“ wieder in den Rat einziehen, so z. B. der junge schneidige Uwe Reese, daß junge Gesicht der $PD. #Schmunzelgesicht
Gedacht und gemacht
Aber kommen wir zum eigentlichen Thema meines heutigen Berichtes, nämlich der „Erhaltungssatzung Banter-See“. Leider ist der Banter-See ja immer wieder Wahlkampfthema und wird von allen möglichen Interessenvertretern genutzt, um Stimmung für (Wahl-)Stimmen zu machen. Da wird dann ganz klar und deutlich geschrieben, man setzt sich für den Erhalt ein und niemand beabsichtigt dort eine Mauer etwas zu bauen. Es soll kein Investorenparadies entstehen, alles ist gut, etc. etc. Na dann, ist ja alles gut und dann könnte man ja auch mal Nägel mit Köpfen machen, denke ich mir, und das Ganze irgendwie manifestieren und unterstreichen.
Und weil niemand anderes von den Redeschwingern etwas in diese Richtung unternimmt und ich sowieso gerade die kommentierte Fassung des Bau-Gesetzbuches (BauGB) durcharbeite, suche ich nach einer Lösung. Ich werde nicht enttäuscht und finde unter § 172 BauGB die Möglichkeit für eine Gemeinde per „Erhaltungssatzung“ ganze Gebiete zu schützen.
Das war vor etwa 2 Wochen und damit das alles noch ganz regulär in der letzten Ratssitzung vor der Wahl behandelt werden kann, war es notwendig, daß der Antrag noch im Bauausschuß behandelt wird. Entsprechend hatte ich den Antrag fristgemäß eingereicht und so stand er dann gestern auch auf der Tagesordnung für den Ausschuß Planieren und Betonieren. Verwaltung und Rat nennen ihn ja „Ausschuß Planen und Bauen“ (APB)!
Gestalten und verwalten
Man muß die Gesetze kennen und nutzen, um in der Gemeinde zu gestalten. Ich bin im Rat, im Vergleich zu erfahrenen Ratsmitgliedern wie Helmut Möhle, Martin Harms (beide €DU) und auch meinem allerliebsten Ratsvorsitzenden Stefan Becker (wbv), ja eigentlich noch immer ein „Neuling“. Mindestens die beiden Erstgenannten kennen wohl aber die Möglichkeit einer Erhaltungssatzung, wie ich den Ratsprotokollen entnehmen konnte. Wieso die nicht mal auf die Idee gekommen sind so etwas zu beantragen, kann ich derweil nur vermuten.
Egal, nun habe Ich den Antrag mit meiner Ratskollegin Helga Weinstock (BASU) als Antrag unserer kleinen Ratsgruppe „Die FRAKTION“ auf die Tagesordnung gebracht. Aber bedauerlicherweise ist diese gestern krankheitsbedingt an der Sitzungsteilnahme gehindert. Eigentlich kein Problem, denn ich könnte das ja auch im Ausschuß vortragen, so daß ich gestern also den Ausschuß aufgesucht habe.
Persönliche Interessen?
Eigentlich ist hier das Zauberwort, denn als es gestern zum Tagesordnungspunkt „Erhaltungssatzung Banter-See“ kommt, ziehen die Herren der Gruppe €DU/wbv gefühlt alle Register, um den Ausschußvorsitzenden Detlef Schön (sPD) unter Druck zu setzen. Offensichtlich hatte sich Stefan Beckerschon zuvor beim Vorsitzenden über die Redebeiträge der Anwesenden Ratsmitglieder, welche keine Ausschußmitglieder sind, beschwert. Ich habe keine Ahnung, worüber er sich so erregte oder ob er einfach nur befürchtete das Fußballspiel zu verpassen, aber daß ihm die Wortbeiträge von Herrn Dr. v. Teichmann und mir nicht gefielen, war schon an seiner Körpersprache abzulesen.
Herr Möhle machte den Auftakt zu einer unsäglich Interpretation der Rechtslage. So behauptete er, daß er im Vorfeld mit Frau Winkel-Fiedelak (Rechtsdezernat) gesprochen hätte und ich demnach kein Recht hätte, den Antrag vorzutragen und der Vorsitzende des Ausschußes müsse den Antrag verlesen.
Na, wenn das mal so stimmt, was der erfahrene Möhle da so behauptet. Denn tatsächlich kann ich mir eine solche Aussage kaum von Frau Winkel-Fidelak vorstellen. Geregelt wird das alles im „§ 72 NKomVG Verfahren in den Ausschüssen“ Abs. 2.
§ 72
§ 72 NKomVG Abs.2.
Verfahren in den Ausschüssen
(2) 1Die Abgeordneten sind berechtigt, bei allen Sitzungen der Ausschüsse der Vertretung zuzuhören.
2Wird in einer Ausschusssitzung ein Antrag beraten, den eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter gestellt hat, die oder der dem Ausschuss nicht angehört, so kann sie oder er sich an der Beratung beteiligen.
3Die Ausschussvorsitzende oder der Ausschussvorsitzende kann einer oder einem nicht dem Ausschuss angehörenden Abgeordneten das Wort erteilen.
Also entscheidet hier einzig und allein der Vorsitzende des Ausschußes und diese Entscheidung kann der Ausschuß auch nicht an sich ziehen. (KVR Nds / NKomVG / Juni 2012 -Menzel- § 72 RN 21)
„Arschkarte“
Das haben die Herren der €DU/wbv ja geschickt eingefädelt. Da setzen sie den Vorsitzenden m.E. unter Druck und dieser weiß sich leider nicht anders zu helfen, als diesem Druck nachzugeben. Ich mache meinem Ratskollegen Detlef Schön nun keinen Vorwurf daraus, aber ich ziehe meine Lehren aus diesem Vorgang. Denn auch ich habe einen Ausschuß zu leiten und weiß was das für eine Anstrengung sein kann. Sollte mir das in meinem Ausschuß passieren, werde ich die Sitzung unterbrechen und mich schlau machen.
Meine Einschätzung der Rechtslage
Selbstverständlich ist die Interpretation des Herrn Möhle für mich nichts weiter als eine glatte Fehlinformation. Denn ein Blick in den Kommentar gibt hier Klarheit, was übrigens neben mir nur der Ratskollege Dr. v. Teichmann schon in der Sitzung wußte. Aber leider wurde mir dazu nicht das Wort erteilt.
Hat ein Abgeordneter einen Antrag gestellt, so wird ihm das Recht eingeräumt, sich auch dann an der Beratung dieses Antrages in den Ausschüssen der Vertretung zu beteiligen, wenn er dem Ausschuss nicht angehört.
KVR Nds / NKomVG / Juni 2012 -Menzel- RN 17
Den Kern des Beteiligungsrechts bildet das Rederecht. Weiterer Bestandteil ist das Antragsrecht, das allerdings nur hinsichtlich von Verfahrensfragen zur Behandlung des Sachantrages des Abgeordneten relevant werden kann.
KVR Nds / NKomVG / Juni 2012 -Menzel- RN 18
Tja, hätte man mir da mal das Wort erteilt! Aber im Interpretieren und Einschätzen gibt es halt besondere Experten.
Antrag
Und so kommt es, daß der Vorsitzende den Antrag verliest ohne das ich meine Begründung für diesen Antrag einbringen kann! Dazu nimmt dann der Fachbereichsleiter Herr Frank Amerkamp verwaltungsseitig Stellung.
Was heißt Stellung? Eigentlich liest er zum größten Teil nur aus der kommentierten Fassung des BauGB, allerdings nur die Passagen, die er für richtig und wichtig hält. Anschließend zeigt er noch, daß er „googeln“ konnte und präsentiert hier ein paar Beispiele für eine Ceckliste einer Erhaltungssatzung. Mich überzeugt das Ganze nicht. So melde ich mich in der Hoffnung dazu Stellung nehmen zu können.
Pustekuchen! Teil Zwei der unsäglichen Verhinderungsstrategie der Herren auf der rechten Seite kommt zum Zuge. Herr Becker hebt beide Arme, um einen Geschäftsordnungsantrag einzubringen.
„Nichtbefassung“ tönt es aus seinem Munde und ruckzuck kommt es zur Abstimmung, meine Meldung bleibt ungesehen. Die Herren Möhle, Harms und Becker stimmen für die „Nichtbefassung“. Herr Schön und Herr Walzner dagegen. Die Ratsmitglieder Störmer, Morisse, Schulte und Weinstock sind abwesend.
Ausschuß befaßt sich nicht mit dem Antrag!
Keine Sorge, dieser Ausschuß ist nur ein beratender Ausschuß und kein beschließendes Gremium! Am 14.07.2021 wird sich der Rat damit befassen und ich ahne schon jetzt, wie es ausgehen könnte. Dann allerdings, solltet Ihr Euch Sorgen machen, denn ganz offensichtlich plant man am Banter-See doch noch etwas „großartiges für Wilhelmshaven“. #Zwinkergesicht
Irgendwie muß ich gerade an ein Wasserskilift denken und tolle neue Bauten am Südostufer des Banter-Sees, da wo jetzt die Kleingärten sind und das zum Stadtumbaugebiet Jade-Allee gehört. Aber was schreibe ich da, ich bin ja nur der unseriöse Vertreter einer kleinen, obskuren Splitterpartei. #Zwinkergesicht
Für heute ist es genug, denn ich muß mich noch auf eine Sitzung vorbereiten.
In diesem Sinne einen schönen Tag, bleibt dran und gesund!
PS: Es schadet ja nicht die Artikel dieser Seite zu teilen und einem breiterem Publikum zugänglich zu machen, ist ja bald Wahl und die WiTz veröffentlicht nicht alle Pressemitteilungen.
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