Geschichten aus dem Rathaus

Veröffentlicht am 18. Juni 2021 von Andreas Tönjes

Schön, daß Ihr da seid!

Andreas Tönjes
Tönjes weiß es besser!

Gestern hatte ich es bereits angekündigt, ich werde aus dem nichtöffentlichen Teil einer Sitzung berichten, da ich mich nicht an die Verschwiegenheitsverpflichtung gebunden fühle, da m.E. ein Beratungsgegenstand zu unrecht in den nichtöffentlichen Teil verschoben wurde.

Beschlußvorlage 74/2021 NEU

Besagt Beschlußvorlage können die interessierten Bewohner unser Stadt leider nicht einsehen, obwohl gerade hier ein gesteigertes Interesse zu vermuten ist. Es geht dabei um Grundstücksgeschäfte der Stadt. Hier um das Grundstück an der Flutstraße zur Errichtung eines Einzelhandelsgeschäft für Aldi.

Dabei ist bereits der überwiegende Teil der Beschlußvorlage bekannt und sämtlich genannten Ausschließungsgründe für eine öffentliche Behandlung damit hinfällig.

Die weiterführenden Geschäftsabsichten

Nach Kommentar zum § 64 NKomVG kommt der Ausschluß der Öffentlichkeit dann in Betracht, wenn

eine Erörterung der wirtschaftlichen Situation des Käufers erforderlich ist

RN 41 KVR Nds / NKomVG / September 2016 -Blum-

was Aufgrund der von der Bauverwaltung im Vorfeld zu erledigen Aufgaben nicht zutrifft, da bei einem Vorhaben und Erschließunggsplan die Leistungsfähigkeit ja gesetzlich vorgeschrieben ist.

oder seine mit dem Erwerb des Grundstücks verfolgten weiterführenden Geschäftsabsichten eine Rolle spielen und erörterungsbedürftig sind.

RN 41 KVR Nds / NKomVG / September 2016 -Blum-

was auch nicht zutrifft, denn durch den öffentlich zugänglichen Durchführungsvertrag ist auch die Geschäftsabsicht klar und deutlich.

Der Stellenwert der Öffentlichkeit

Interessant wird es dann möglicherweise bei der Namensnennung? Aber auch hier ist der Kommentar eindeutig, Die Namensnennung reicht nicht für einen Ausschluß der Öffentlichkeit. Vorhabenträger war zuerst die GRE Gord S.à.r.l., 6c rue Gabriel Lippmann, 5365 Munsbach (Luxemburg) und durch öffentlich zugängliche Beschlußfassung ist auch bekannt, daß es nun die HEICO Wilhelmshaven Partners GmbH, Abraham-Lincoln-Str. 20, 65189 Wiesbaden ist.

Selbst das Grundstück und seine Größe sind aus dem Durchführungsvertrag zu entnehmen. Gemarkung: Rüstringen, Flur 27, Flurstück 63/7 mit einer Größe von 3741 m²!

Kommen wir zu den brisanten Details!

Der Grundstückspreis wird das sein, was wirklich interessant ist und da will die Stadt die Öffentlichkeit nicht dabei haben? Dabei ist selbst dies eigentlich kein Hexenwert, denn die Wertermittlung folgt ganz klaren Regeln und zwar gesetzlichen Regeln! Gesetzlichen Regeln, die die Öffentlichkeit ja überprüfen können müßte!

Erste Einschätzung für Laien!

Wer keine Ahnung hat, wird als ersten Hinweis vielleicht den dortigen Bodenrichtwert als Grundlage nehmen. Und der liegt dort nach der Bodenrichtwertkarte, die man beim Link öffentlich einsehen kann bei 27,-€

Bodenrichtwertkarte Niedersachsen

Aber entscheidend ist für die Kommune der Verkehrswert (nachlesbar in § 125 NKomVG) und nicht der Bodenrichtwert.

Und wie sich der Verkehrswert ermittelt steht dann wieder in § 194 BauGB. Wer sich damit befaßt kommt dann ganz schnell auf die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und auch auf die Wertermittlungs-Richtlinien (WertR 2006).

Ergo kann man mit ein wenig Verstand die Grundlagen der Wertermittlung erfahren und sogar anwenden, denn alles zu diesem Grundstück und dem Vorhaben ist ja bekannt!

Das alles ist wie bereits geschrieben kein Hexenwerk und im Internet schnell zu bekommen. Wenn man als interessierte Öffentlichkeit nun aber die Wertermittlung der Stadt anhand der gesetzlichen Grundlage überprüfen möchte, geht daß nicht! Und ich behaupte mal, es soll gar nicht von der Öffentlichkeit überprüft werden können und der überwiegende Teil der Ratsmitglieder ist damit auch völlig überfordert!

Verkehrswert

Bevor ich Euch nun den von der Stadt ermittelten Grundstückspreis nenne, bitte ich die erfahreneren Bürger:innen mal um Rückmeldung, zu welchem Preis Ihr denn kommt und wie Ihr diesen ermittelt habt.

Verkehrswert ( Aus WERTR: 2.4 BODENWERT – VERKEHRSWERT (NR. 1.1.6 DER ANLAGE 1)
Die Entwicklung des örtlichen Grundstücksmarkts ist sorgfältig zu beobachten und zu berücksichtigen
(Nr. 1.1.4 der Anlage 1). Nach dem alle angegebenen wertbeeinflussenden Umstände bei der Ermittlung des Bodenwerts angemessen berücksichtigt worden sind, ist aus dem sich so ergebenden Bodenwert der Verkehrswert abzuleiten.)

3741 m² x (27,- +X)= Grundstückspreis!

Wie unverschämt die Beschlußvorlage dann tatsächlich war, könnt Ihr Euch kaum vorstellen!

Soweit soll es für heute genug sein. Ich muß noch mit der Kommunalaufsicht schreiben. #Zwinkergesicht

In diesem Sinne ein schönes Wochenende und bleibt gesund!

PS: Die Originalbeschlußvorlage 74/2021, bzw der Urantrag ist nicht mehr im RIS verfügbar, was unzulässig sein dürfte! Eine geänderte Beschlußvorlage hätte ordentlich über einen Änderungsantrag erfolgen müssen oder man hätte eine komplett neue Beschlußvorlage erstellen müssen. Aber auch darum wird sich die Kommunalaufsicht nun kümmern müssen.

PPS: Es schadet ja nicht die Artikel dieser Seite zu teilen und einem breiterem Publikum zugänglich zu machen, ist ja bald Wahl.

#Zwinkergesicht #bleibtdran #whv #Wilhelmshaven #DiePARTEIWHV #DiePARTEI #Kommunalwahl2021 #tönjeschesimaginarium #Politik #Kultur