Geschichten aus dem Rathaus Politische Themen

Veröffentlicht am 19. Februar 2020 von Torge Heinisch

Am Dienstag, den 18. Februar 2020 veröffentlichte die AfD einen Antrag (datiert auf den 17. Februar) auf eine aktuelle Stunde in der Ratssitzung vom 19. Februar 2020. Im Ratsinformationssystem (RIS) der Stadt ist ersichtlich, dass diese aktuelle Stunde unter TOP 4 aufgenommen wurde.

Der genaue Text kann unter diesem Link abgerufen werden. Hintergrund ist eine Pressemitteilung des „Netzwerks gegen Rechts“, dem auch wir mit angehören.

Unser Ratsherr Andreas Tönjes verfasste daraufhin folgende Mail an die Verwaltung, „Überbürgermeister“ Carsten Feist, den Ratsvorsitzenden und an den Rat der Stadt.

Hier der Wortlaut der Mail:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Kenntnisnahme meines Antwortschreibens zum Antrag auf eine „Aktuelle Stunde“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Ratsvorsitzender,
verehrte Mitglieder des Rates und der Verwaltung,

ich bestätige den Eingang des Antrages für eine „Aktuelle Stunde“ und verweise diesbezüglich schon an dieser Stelle auf die Geschäftsordnung des Rates.

㤠2 Tagesordnung
(1) Der Rat kann beschließen, Tagesordnungspunkte in anderer Reihenfolge zu behandeln oder verwandte Punkte zu verbinden. In die Tagesordnung wird ein ständiger Tagesordnungspunkt „Aktuelle Stunde“ aufgenommen. Hier können Gegenstände, die von allgemeinem und aktuellem Interesse für die Bürgerinnen und Bürger sind, erörtert werden. Wird eine Erörterung zu diesem Tagesordnungspunkt gewünscht, so ist der eindeutig formulierte Erörterungsgegenstand dem Oberbürgermeister bis 48 Stunden vor der Ratssitzung mitzuteilen. Dabei ist die Tagesaktualität und das besondere Bürgerinteresse darzulegen. Die Erörterung unter diesem Tagesordnungspunkt findet zu Beginn der Ratssitzung statt und soll eine halbe Stunde nicht überschreiten. Die aktuelle Stunde dient nicht dem Auskunftsrecht.
In Ratssitzungen zum Haushalt werden in der Regel ausschließlich Tagesordnungspunkte behandelt, die mit dem Haushalt in Zusammenhang stehen.“

Für mich ist, wie in der GO gefordert, das besondere Bürgerinteresse nicht dargelegt worden.
Die im Antrag geforderte Aufforderung an die Fraktionen sich zu einer außerparlamentarischen Aufforderung zu äußern entbehrt allein schon wegen der Freiheit des Mandates (NKomVG 54/1) jeder Grundlage. Diesbezüglich ist die Argumentation, daß das NKomVG deshalb nicht angewendet werden kann schlichtweg unsinnig und unrichtig. Das Ansehen des Rates wird vielmehr durch die Unkenntnis des NKomVG einiger Ratsmitglieder beschädigt, weshalb dieser Antrag schon im Vorfeld hinsichtlich der Bedingungen zur Erfüllung einer „Aktuellen Stunde“ geprüft werden muss und abgelehnt werden müßte.

Mit freundlichen Grüßen
A.Tönjes