In der Ratssitzung am 19. Februar 2020 reichte die Verwaltung der Stadt Wilhelmshaven einen Antrag für einen Innovationspreis. Im Wortlaut klang die Vorlage so:
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beschließt, den „Innovationspreis Wilhelmshaven“ einzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, das in der Begründung zu diesem Beschlussvorschlag skizzierte Konzept weiter auszuarbeiten und umzusetzen.
Vorlagen-Nr. 26/2020
Es handelt sich hierbei um einen Preis in Höhe von 5.000 Euro, der alle zwei Jahre an den Gewinner eines Wettbewerbs verliehen wird. Hierfür können sich lt. Begründung Gründer*innen, Start-Ups und etablierte Unternehmen bewerben.
Die Vergabe soll dann, so die Vorlage, von einer Jury erfolgen. Dieses „Gremium“ soll sich zusammensetzen aus:
- Überbürgermeister
- Vorsitzender des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft
- 1 Vertreter des kaufmännischen Vereins UNION
- 1 Vertreter der Jade Hochschule
- 1 Vertreter der Oldenburgischen IHK
- 1 Vertreter des Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbandes Jade e. V.
- 1 Vertreter der Wirtschaftsförderung
Diesem Antrag stellte unser Ratsherr Andreas Tönjes folgendes entgegen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei aller Sympathie für diese Beschlußvorlage der Verwaltung, hier
innovative Neu-Firmen auszeichnen zu wollen, muß ich dieser
Beschlußvorlage eine Absage erteilen und darauf hinweisen, daß
wenn es zu einem solchen Beschluß käme, eine
Kommunalaufsichtsbeschwerde die Folge wäre.
Neben der Tatsache, daß meines Erachtens für einen solchen Preis
die Wirtschaftsfördergesellschaft zuständig wäre, auch wenn diese
seit einer gefühlten Ewigkeit noch immer nicht ihre Arbeit
aufgenommen hat, ist es die Aufgabe des Rates und Ausdruck seiner Stellung als oberstes Organ und ihrer Verantwortung für die
Aufgabenerfüllung in der Kommune über Auszeichnungen und Preise zu entscheiden. Dies ergibt sich schon allein aus NKomVG § 58 Absatz 2 und 6. Sowohl die Richtlinien für eine Auszeichnung festzulegen, als auch darüber zu bestimmen, wer diese Auszeichnung erhält, kann m.E. schon aus rechtlichen Gründen keiner Jury übertragen werden die ggf. in nichtöffentlicher Sitzung über eine Auszeichnung der Stadt entscheidet.Ich schlage deshalb der Verwaltung vor, diesen Beschlußvorschlag in Gänze zurückzuziehen oder einen Antrag auf Änderung der Beschlußvorlage einzureichen, damit unter Wahrung der Rechte des Rates ein neues Konzept erarbeitet werden kann und zum Beispiel, wenn denn der Rat über eine solche Auszeichnung entscheiden soll, aus der Jury eine Vorschlagskommission zu machen oder dem Oberbürgermeister, den Gruppen/Fraktionen und auch jedem Mitglied des Rates ein Vorschlagsrecht einräumt. Selbstverständlich hätte der Rat in seiner Gesamtheit die Entscheidung über die Verleihung der Auszeichnung in öffentlicher Sitzung zu treffen, allein schon um das Demokratieprinzip zu wahren.
Andreas Tönjes, am 19. Februar 2020 im Wilhelmshavener Stadtrat
Die Verwaltung hingegen interpretiert §58 NKomVG so, dass der Rat durchaus die Vorgaben beschließen und die Verantwortung streng nach diesen Vorgaben an dieses genannte Gremium abgeben darf.
Die CDU brachte einen Änderungsantrag ein, dass die Verwaltung zunächst beauftragt werde ein genaues Konzept auszuarbeiten, das dem Rat dann erneut als Beschlussvorlage eingereicht wird. Dieser Änderungsantrag wurde beschlossen. Im Anschluss wurde auch dem gesamten Antrag mit nur einer Enthaltung zugestimmt.
Wir möchten darauf hinweisen, dass der Innovationspreis somit noch nicht final eingeführt worden ist. Wie von unserem Ratsherrn Andreas Tönjes ausgeführt wurde, darf die Vergabe des Preises ausschließlich dem obersten Organ, also dem Rat der Stadt obliegen.