Zu dieser Ratssitzung reichte die sPD einen Antrag zur Einrichtung von Feuerwerks-Verbotszonen im Stadtgebiet ein. Der genaue Wortlaut klang so:
Die sPD-Fraktion beauftragt die Verwaltung der STadt Wilhelmshaven zu prüfen, in welchen Teilen des Stadtgebietes Feuerwerks-Verbotszonen eingerichtet werden können.
Antrag-Nr. 503/2020
Unser Ratsherr Andreas Tönjes brachte folgenden Änderungsantrag betreffend zweier Punkte ein:
Der Antrag wird geändert:
Andreas Tönjes, am 19. Februar 2020 im Rat der Stadt Wilhelmshaven
1. Der Rat der Stadt Wilhelmshaven beauftragt die Verwaltung der Stadt Wilhelmshaven zu prüfen…
2. welche Bereiche des Stadtgebietes sich im besonderen Maße dazu eignen, Teilen der Bevölkerung selbstgezündete pyrotechnische Darstellungen (Feuerwerk) zu ermöglichen.
Begründung:
1. Auch die sPD muß lernen, daß der Rat entscheidet und nicht die sPD-Fraktion, diese Zeiten sind endlich vorbei!
2. Die sPD-Fraktion hat es in ihrem Antrag schon richtig beschrieben, die „Einführung von Feuerwerksverbotszonen ist keine sonderlich populäre Maßnahme“ weshalb wir das als Rat auch anders bezeichnen müssen und Teilen der Bevölkerung sogenannte „Gebots-“ oder die SBZ (Sonder-Baller-Zonen) anbieten sollten.
Daß durch das Abbrennen von Feuerwerk, insbesondere an Sylvester eine unverhältnismäßig hohe, gesundheitliche Belastung, für Kinder, Senioren, Menschen mit Lungenerkrankungen, etc. entsteht kann ich nicht beurteilen, aber sicherlich trifft dies an Silvester und noch viel mehr am Neujahrstag zu.
Ich will mich nicht lustig darüber machen, daß die Belastung mit Feinstaub, der durch das Abbrennen von Feuerwerk entsteht, Menschen und Tiere leiden, komme aber nicht umhin dieses dann doch über das Lebenszeichen der sPD-Fraktion zu machen.
Herr Jacques (sPD) stimmte Herrn Tönjes im ersten Punkt zwar zu, eröffnete allerdings eine unnötige Neid-Debatte und verteidigte somit die genannten Verbotszonen. Bei der nachfolgenden Abstimmung gab es keine Mehrheit für den Änderungsantrag. Herr Tönjes beteuerte daher, dass er aufgrund des ersten Punktes, dass die sPD die Verwaltung niemals beauftragen könne, sondern nur der Rat per Beschluss, er diese sonst gute Idee nicht unterstützen könne.
Vor der Abstimmung lenkte die sPD ein und änderte die Formulierung via Änderungsantrag ab. Die anschließende Abstimmung beauftragte die Verwaltung die Einführung solcher Verbotszonen zu überprüfen.