Schön, daß Ihr da seid!
Heut‘ ist für viele ja Brückentag und damit eine gute Gelegenheit an die Jachmann-, die Deich-, oder eine Hafentorbrücke zu denken.
Letzteres wurde aktuell wieder aus der Klamottenkiste der $PD-Ideen herausgekramt (seit 1994!) und fand die Unterstützung von €DU/WBV und auch der UWG. Daß das Ding schon 2005 rund 35 Millionen € Kosten sollte, ist erwähnenswert und das unsere Hafenlobbyisten dies richtig toll finden und unter dem Vorwand der touristischen Entwicklung forcieren wollen ist ein eigenes Thema.
Zum dritten Teil der Ausschußsitzung Planieren und Betonieren (Planen und Bauen) muß ich heute etwas ausholen, denn auf Seite 5 der heutigen WiTz (Wilhelmshavener Tageszeitung) steht zum Schlachthofgelände ein schöner Artikel.
Ins selbe Horn geblasen
Da werde ich neben Herrn Möhle (€DU) zum Bedenkenträger und Hornbläser, der in das Horn von Herrn Möhle bläst. Eine etwas merkwürdige Interpretation des Sprichworts „Ins selbe Horn blasen“. Bisher wußte ich nicht, daß wenn man thematisch ins selbe Horn bläst, dieses jemanden gehört.
Dabei geht es inhaltlich um die vom Rat verhängte Veränderungssperre auf dem Schlachthofgelände, übrigens auf gemeinsamen Antrag der Ratsgruppen €DU/WBV, $PD und der GUS!
Wie gestern bereits geschrieben, bin ich bezüglich des Baurechts dumm wie Brot und muß noch viel lernen. Aber dies gilt ja nicht nur für mich. Ich war bisher ja davon ausgegangen, daß so eine Veränderungssperre erst durch den Rat wieder aufgehoben werden müßte. Pustekuchen! Tatsächlich läuft diese automatisch nach 2 Jahren aus!
Exkurs
Hier muß ich einen kleinen Exkurs einfügen. Vereinfacht gilt nach dem Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz: Gemeinden können ihre eigenen Angelegenheiten durch Satzung regeln. (§10 NKomVG) Satzungen können dann auch nur durch die Gemeinde (Rat) wieder aufgehoben werden. Eine Veränderungssperre wird als Satzung geregelt.
Das war bisher mein Wissensstand und nun erfahre ich ganz nebenbei, daß dies gar nicht für die Veränderungssperre gilt.
Fun Fact I
Herr Möhle ist ja zwar schon über 20 Jahre(?) dabei, hatte aber offensichtlich auch keine Ahnung davon
FunFact II:
Herr Siefken schreibt dann noch zur Bestätigung der Aussagen des Fachbereichsleiters Amerkamp:
„Tatsächlich bestimmt der Paragraf 17 des Baugesetzbuches, dass Veränderungssperren für höchstens zwei Jahre erlassen und nur aus triftigem Grund um ein Jahr verlängert werden können.“
Wo ist denn da der Spaß? Na, der Spaß beginnt, wenn ich mir meine neue Lektüre, nämlich die kommentierte Fassung zum BauGB durchlese. Da wird aus dem „triftigem Grund“ dann „Für die erste Verlängerung muss die Gemeinde keinen besonderen Gründe vortragen…“. Und wer es aufmerksam gelesen hat: „Für die erste Verlängerung…
Rückblende: WiTz vom 28.09.2020
„Der Ratsvorsitzende hatte unter anderem den Kontakt zur Käufer-Gruppe hergestellt, die auf dem ehemaligen Schlachthofgelände, so Becker gegenüber der WZ, „etwas Großartiges für Wilhelmshaven“ realisieren will. Geplant sei eine Bebauung mit Wohngebäuden mit „stillem Gewerbe“, ergänzt um touristische und kulturelle Elemente. Dabei könnte auch das benachbarte ehemalige „Städtische Lagerhaus“ am Handelshafen eine Rolle spielen. OB Feist sicherte den neuen Investoren die Unterstützung der Stadtverwaltung zu“
Der ganze Artikel findet sich übrigens auf einer Seite von Stefan Becker.
Wie schrieb ich gestern bereits, Kommunalwahlen könnten für Investoren ein Risiko darstellen. Insbesondere dann, wenn sie feststellen, daß der OB gar nicht der „Bestimmer“ ist.
Die Aufgabe der Ratsmitglieder ist die Überwachung der Verwaltung! Ich versuche dieser Aufgabe, auch wenn ich kein seriöser Politiker bin, gerecht zu werden und stelle dabei doch einige Merkwürdigkeiten fest.
Da gibt es den gemeinsamen Antrag der Ratsgruppen €DU/WBV, $PD und der GUS, zu finden unter Vorlage 512/2019 vom 04.04.2019 mit dem Titel:
Gem. Antrag Gruppe CDU/WBV, SPD-Fraktion, Gruppe GUS:
Änderung Bebauungsplan Nr. 40 Havermonikenstraße/Kohlenhafen.
Dieser Antrag gibt der Verwaltung einen klaren Auftrag! Dieser Antrag wurde nie von der Verwaltung umgesetzt, vielmehr kam dann noch die Beschlußvorlage 320/2019 Bebauungsplan Nr. 40, 6. Änderung Havermonikenstraße – Kohlenhafen Aufstellungsbeschluss (01.11.2019) ebenfalls ein klarer Auftrag an die Verwaltung, dessen Umsetzung bis heute auf sich warten läßt.
Das ich da zwischenzeitlich mal beim OB nachgefragt habe, wieso die Umsetzung bisher nicht erfolgte, darf ich an dieser Stelle mal erwähnen. Die Antwort dürfte indes für die Fans des OBs allerdings eine herbe Enttäuschung sein.
Man beachte bitte mal die Zeitleiste, wann was geschehen ist!
Pardon, der Artikel ist schon wieder viel zu lang geworden, deshalb bietet sich hier ein Cliffhanger an und ich werde diesem Mehrteiler noch mehr Teile hinzufügen müssen.
Übrigens dreht sich jetzt der Tönjes häufiger mal um, man weiß ja nicht so recht, ich aber schon, wem man da ggf. in die millionenschwere Suppe spuckt.
In der Hoffnung morgen noch den vierten Teil der Story schreiben zu können, wünsche ich Euch einen schönen Brückentag.
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